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Hilfsportale für Arbeitssuche

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Allgemein gilt: All jene, die nach §24 AufenthG einen Aufenthaltstitel bekommen, bekommen damit einhergehend eine Arbeitserlaubnis.
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Сheckliste für sich bewerbende Ukrainer*innen

Internetseiten für ukrainische Arbeitssuchende und Arbeitgeber*innen, die helfen wollen – in der EU und Deutschland