💼

Hilfsportale für Arbeitssuche

💡

Allgemein gilt: All jene, die nach §24 AufenthG einen Aufenthaltstitel bekommen, bekommen damit einhergehend eine Arbeitserlaubnis.

☑️Сheckliste für sich bewerbende Ukrainer*innen

Internetseiten für ukrainische Arbeitssuchende und Arbeitgeber*innen, die helfen wollen – in der EU und Deutschland