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Geflüchtete ohne Reisepass

Wenn Sie oder Ihr Kind ohne (gültigen) Reisepass nach Deutschland gekommen sind, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist, können Sie die Gültigkeitsdauer verlängern;
  • Wenn Ihr Reisepass gültig ist, aber Ihr Kind nur eine Geburtsurkunde besitzt, können Sie das Kind in ihren Pass eintragen;
  • Wenn Sie nur einen “inneren” Pass besitzen und Ihr Kind nur Geburtsurkunde, können Sie eine Personenbestäigung mit Lichtbild beantragen.

Alle diese Prozederen werden von der ukrainischen Konsulat am gleichen Tag durchgeführt und sind für ukrainische Staatsbürger kostenlos.

Die Liste von den Unterlagen, die benötigt werden, finden sie hier