Asyl beantragen - Ankunftszentrum für Flüchtlinge
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Asylberechtigte Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte haben allein politisch Verfolgte. Politisch Verfolgte sind Menschen die auf Grund asylerheblicher Merkmale, wie Rasse, Religion, Nationalität, bestimmter Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, politischer Überzeugung, oder vergleichbarer persönlicher Eigenschaften oder Verhaltensweisen eine staatliche Verfolgung erlitten haben, bzw.