An wen kann ich mich im Notfall wenden?
- Notrufnummer (Feuerwehr und Notarzt): 112
- Polizei: 110
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Kostenlose bundesweite Hotline für nicht lebensbedrohliche Erkrankungen, ambulante ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten, Vermittlung zum nächstgelegenen Bereitschaftsdienst und Terminservicestelle für psychotherapeutische Erstgespräche und Akutbehandlungen.
Hier finden Sie weitere Bereitschaftsnummern: https://www.muenchen.de/leben/service/notdienste/medizinisch.html
Ich möchte eine Krankenversicherung in Deutschland
Aktuell gibt es noch keine offiziellen Informationen der Behörden dazu. Sie können sich bei bei einer Erstaufnahmestelle oder der Ausländerbehörde melden, wenn Sie eine dringende Frage dazu haben oder einen ärztliche Behandlung benötigen.
Normalerweise gelten in Deutschland für Geflüchtete folgende Regelungen, jedoch können wir nach aktuellem Stand nicht verifizieren, dass diese Regelungen auch für ukrainische Flüchtlinge gelten.
In Deutschland ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Entweder privat oder gesetzlich. Die Krankenversicherung regelt alle anfallenden medizinischen Kosten. Dazu zählen Arztbesuche, Aufenthalte im Krankenhaus sowie Zahlungen bei Krankheit.
Geflüchtete haben meist nur eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Daher können sie nicht sofort eine Krankenversicherung abschließen. Dennoch gibt es auch für sie ärztliche Versorgung. Hier erfahren Sie, dass
- Sie als Asylbewerber einen Behandlungsschein vom Sozialamt oder eine elektronische Gesundheitskarte benötigen, damit Sie zum Arzt gehen können.
- Sie immer zuerst zum Arzt gehen, um spezielle Behandlungen oder Medikamente zu erhalten.
- Sie sich nach 15 Monaten Aufenthalt gesetzlich krankenversichern und die Krankenkasse selbst auswählen können.
Quelle: https://www.ergo.de/de/Ratgeber/fluechtlinge/krankenversicherung