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Anmeldung in München

Einreise nach Deutschland

Ukrainische Staatsangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten.

Wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle, wenn

  • Sie kein gültiges Visum oder keinen biometrischen Pass haben, mit dem Sie einen legalen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können,
  • oder Sie keine finanziellen Mittel für eine eigene Versorgung haben

Quelle: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Registrierung zur Erstaufnahme (White Paper)

Alle Geflüchteten müssen sich innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft in München mit ihren Kontaktdaten unter ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de bei der Regierung von Oberbayern melden.

In der Mail bitte folgendes angeben:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse der aktuellen Unterkunft
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Die Regierung von Oberbayern setzt sich dann zeitnah mit den Personen in Verbindung, um nachträglich einen Termin zur Registrierung zu vereinbaren.

Nur wenn eine Registrierung nach §24 vorliegt, wird Anspruch auf Krankenversicherung und finanzielle Unterstützung gewährt!

Die Registrierung ist KEIN Asylantrag. Bei der Registrierung müssen sie NICHT ihren Pass abgeben und NICHT in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben.

Quellen: https://willkommen-in-muenchen.de/ukraine-hilfe http://muenchner-fluechtlingsrat.de/informationen-zur-situation-von-ukrainischen-gefluechteten/ https://stadt.muenchen.de/infos/ukraine.html#Registrierung

Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr

Wenn Sie registriert sind und Ihren Wohnsitz angemeldet haben, kann Ihnen die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr geben („Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz“). Mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie arbeiten.

Die Adressen aller Zweigstellen der Bezirksverwaltung:

  • Kreisverwaltungsreferat (KVR Ruppertstraße 19 80337 München
  • Orleansstraße 50 81667 München
  • Leonrodstraße 21 80634 München
  • Riesenfeldstraße 75 80809 München
  • Forstenrieder Allee 61a 81476 München

Für die Aufenthaltserlaubnis schreiben Sie bitte eine E-Mail an ukraine.kvr@muenchen.de. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren vollen Namen und das Datum Ihrer Einreise an. Bitte fügen Sie eine Kopie von Ihrem Pass (gescannt oder fotografiert) bei.

Bei Fragen können Sie die Ausländerbehörde anrufen: +49 89 233-96010 (Mo - Do: 7:30 - 15.30 Uhr und Fr 7:30 - 13:00 Uhr).

\\\Die Ausländerbehörde arbeitet aktuell nur mit Terminen - diese werden nach Prüfung ihrer Unterlagen vergeben und können nicht telefonisch oder online vereinbart werden.

Quelle: http://muenchner-fluechtlingsrat.de/informationen-zur-situation-von-ukrainischen-gefluechteten/

Verlängerung der Zeit ohne Visum um weitere 90 Tage

Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie eine Unterkunft haben (z.B. bei Freunden und Familie) und keine Sozialleistungen benötigen (z.B. Krankenversicherung).

Für eine Verlängerung der Zeit ohne Visum um weitere 90 Tage, melden Sie bitte Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro an. Dafür müssen Sie online einen Termin Vereinbaren: Terminvereinbarung Bürgerbüro (muenchen.de)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, kann Ihnen die Ausländerbehörde Ihren Aufenthalt um 90 Tage verlängern.

Für die Verlängerung schreiben Sie bitte eine E-Mail an ukraine.kvr@muenchen.de. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren vollen Namen und das Datum Ihrer Einreise an. Bitte fügen Sie eine Kopie von Ihrem Pass (gescannt oder fotografiert) bei.

Bei Fragen können Sie die Ausländerbehörde anrufen: +49 89 233-96010 (Mo - Do: 7:30 - 15:30 Uhr und Fr 7:30 - 13:00 Uhr).

Quelle: http://muenchner-fluechtlingsrat.de/informationen-zur-situation-von-ukrainischen-gefluechteten/

Verlängerten Aufenthaltstitel beantragen

Daneben können Menschen aus der Ukraine - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch ohne Nachholung eines Visumverfahrens hier bei der zuständigen Ausländerbehörde einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, z.B. zum Familiennachzug, zur Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit.

Nähreres dazu hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ukraine_neu.pdf